Ob bzw wann eine Kollision vorliegt, ist weit zu interpretieren. Sachen hängen schon dann zusammen, wenn ein Interessenkonflikt zweier Parteien vorliegt oder wenn er sich (objektiv betrachtet) abzeichnet. Dabei genügt schon die bloße Gefahr eines Interessenkonflikts, um von einer materiellen Doppelvertretung zu sprechen.
Das Verbot der Doppelvertretung wird nicht durch den Ablauf einer bestimmten Zeitspanne beseitigt.