Photovoltaikmodule sind Elektro- und Elektronikgeräte iS der RL 2012/19 (FN 1), so dass gemäß ihrem Art 13 Abs 1 die Finanzierung der Kosten für die Bewirtschaftung von Abfällen aus ab dem 13. 8. 2012, dem Tag des Inkrafttretens der RL, in Verkehr gebrachten Photovoltaikmodulen den Herstellern dieser Module obliegen muss und nicht, wie es die tschechische Regelung vorsieht, ihren Nutzern.