Voraussetzungen für die Verhandlung in Abwesenheit.
Begründungsmängel eines Disziplinarerkenntnisses.
Keine Bindungswirkung einer diversionellen Erledigung des Strafverfahrens für das Disziplinarverfahren.
Voraussetzungen für die Verhandlung in Abwesenheit.
Begründungsmängel eines Disziplinarerkenntnisses.
Keine Bindungswirkung einer diversionellen Erledigung des Strafverfahrens für das Disziplinarverfahren.