1. Nach § 2 UGB e contrario sind Privatstiftungen keine Unternehmer kraft Rechtsform. Eine Unternehmereigenschaft hängt daher nach § 1 Abs 1 UGB davon ab, ob ein Unternehmen betrieben wird. Im Fall einer Privatstiftung steht dies durch eine nebengewerbliche Tätigkeit iSd § 1 Abs 2 Z 1 PSG offen.
2. Ein Unternehmen betreibt grundsätzlich derjenige, in dessen Namen unternehmensbezogene Geschäfte abgeschlossen werden.