1. Nach stRsp des OGH zur Formpflicht des § 76 Abs 2 GmbHG sind von der Formpflicht sowohl Verpflichtungsgeschäfte als auch Verfügungsgeschäfte erfasst.
1. Nach stRsp des OGH zur Formpflicht des § 76 Abs 2 GmbHG sind von der Formpflicht sowohl Verpflichtungsgeschäfte als auch Verfügungsgeschäfte erfasst.