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Zur Formpflicht des § 76 Abs 2 GmbHG (hier: vereinbarte Verpflichtung im Gesellschaftsvertrag, vor Abtretung der Geschäftsanteile an Nichtgesellschafter diese den anderen Gesellschaftern anzubieten)

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2021/144AnwBl 2021, 300 Heft 6 v. 27.5.2021

1. Nach stRsp des OGH zur Formpflicht des § 76 Abs 2 GmbHG sind von der Formpflicht sowohl Verpflichtungsgeschäfte als auch Verfügungsgeschäfte erfasst.

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