Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 3. 12. 2019 in seinem Urteil in der Sache Kirdök ua gegen Türkei (Antrag 14704/12) den Schutz auch elektronischer Daten gem Art 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) klar bestätigt.
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