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Unterschiedliche Konsequenzen für Vorhalte gegenüber Angekl und Zeugen

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2020/306AnwBl 2020, 660 Heft 12 v. 27.11.2020

Vorhalte gegenüber Zeugen lassen deren Inhalt, dem Gebot der Mündlichkeit der HV entsprechend, in dieser ordnungsgemäß vorkommen, sodass dieser im U verwertbar ist.

14 Os 124/19w

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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