Wird das RM nach der Berichtigung des HVProt, aber vor der - wirksamen (hier: neuerlichen) - UZustellung ausgeführt, folgt daraus kein Recht auf eine weitere RMSchrift. Wenn sie den Angekl ohnedies nicht (mehr) zur Einbringung einer neuen RMSchrift berechtigen würde, erübrigt es sich, die (zu Unrecht unterbliebene) neuerliche UZustellung nachzutragen.
13 Os 62/19w