vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: Erstmalige Auslegung der Unionsverordnung zur "Neutralität des Internets"

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2020/281AnwBl 2020, 603 - 604 Heft 11 v. 6.11.2020

Im Urteil zu den verbundenen Rechtssachen C-807/18 und C-39/19 hat die Große Kammer des Gerichtshofs entschieden, dass es der nichtdiskriminierenden Behandlung des Datenverkehrs zum Schutz der Rechte der Internetnutzer widerspricht, dass ein Internet-Provider bestimmte Anwendungen und Dienste bevorzugt behandelt, indem er ihre Nutzung zum "Nulltarif" anbietet, während hingegen die Nutzung der übrigen Anwendungen und Dienste blockiert oder verlangsamt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!