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Insolvenzeröffnungsverfahren - zur Rechtsmittellegitimation eines nur kollektiv vertretungsbefugten Liquidators

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2020/237AnwBl 2020, 541 Heft 10 v. 5.10.2020

1. Beschlüsse des Gerichts, womit das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen wird, können gem § 71c Abs 1 IO "von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden angefochten werden".

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