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Richtlinie zu Verbandsklagen - viele Kompromisse, viel nationaler Handlungsspielraum?

Europa aktuellAufsatzBritta KynastAnwBl 2020/226AnwBl 2020, 476 Heft 9 v. 20.8.2020

Die drei EU-Institutionen, Rat, Parlament und Kommission, haben sich Ende Juni auf einen Kompromiss zur Richtlinie zu Verbandsklagen geeinigt. (FN 1) Dieser scheint auf den ersten Blick einigen Handlungsspielraum vor allem im Hinblick auf nicht grenzüberschreitende Verbandsklagen einzuräumen.

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