Das Gericht hebt den angefochtenen Beschluss auf, weil der Kommission nicht der Nachweis gelungen ist, dass ein Vorteil iSv Art 107 Abs 1 AEUV besteht.
Das Gericht hebt den angefochtenen Beschluss auf, weil der Kommission nicht der Nachweis gelungen ist, dass ein Vorteil iSv Art 107 Abs 1 AEUV besteht.