Die Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2018 wurde am 15. 1. 2019 im Bundesgesetzblatt unter BGBl I 2019/12 kundgemacht.
Da die Novelle mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft getreten ist, informieren wir wie folgt über die für die Rechtsanwaltschaft relevanten Änderungen: