Fragliche, nicht authentische und hinsichtlich ihres Ursprungs und Entstehungszeitpunktes nicht zuordenbare Daten sind keine taugliche Grundlage für die Feststellung der Annahme einer ausländischen Staatsbürgerschaft und können sohin nicht zum Entzug bzw Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft führen.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.