Das EU-Parlament hat am 26. 3. 2019 seinen Bericht zum Richtlinienvorschlag zu Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher [COM(2018)184] angenommen. Dieser sieht weitreichende Änderungen an dem von der Europäischen Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag vor und zielt an wesentlichen Stellen auf die .
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