Das Europäische Parlament hat am 17. 4. 2019 den in den Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission erreichten Kompromiss zur Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften angenommen.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.