Am 18. 4. 2019 wurden zwei Vorschläge für EU-Richtlinien zum Gesellschaftsrecht vom Europäischen Parlament angenommen. Die Richtlinie über grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen [COM(2018)0241] führt EU-einheitliche umfassende Verfahren für grenzüberschreitende Umwandlungen und Spaltungen ein und enthält zusätzliche Vorschriften für grenzüberschreitende Verschmelzungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen sind.