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Unterfertigung von Schriftsätzen durch den RA

ZivilprozessrechtJudikaturAnwBl 2011/8277AnwBl 2011, 192 Heft 4 v. 1.4.2011

Zusammenfassung: Der VfGH nimmt zu beleidigenden Äußerungen in einem Schriftsatz Stellung und wem diese zuzurechnen sind, wenn dieser durch einen Rechtanwaltsanwärter erstellt wurde.

Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 1 RAO; § 15 Abs 3 RAO

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