§ 5 Abs 1 zweiter Satz ERV 2006 idF BGBl II 2007/333; § 89c Abs 1 GOG
Der OGH ging der Frage nach, ob die Übermittlung des Deckblatts eines Rechtsmittels über den elektronischen Rechtsverkehr für einen rechtsgültigen Verbesserungsauftrag ausreichen kann.