§ 879 Abs 1 ABGB; ܧ 8 Abs 2 AÜG; ܧ 11 Abs 2 Z 6 AÜG
Der OGH setzte sich im Verfahren mit der Frage auseinander, ob die Vereinbarung einer Konventionalstrafe für den Fall des Beschäftigens verliehener Arbeitskräfte vor Ablauf einer 6-monatigen Frist nach Beendigung des Überlassungsvertrags zulässig ist. Weiters prüfte er, unter welchen Voraussetzungen eine derartige Vereinbarung zulässig wäre.