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§ 257 Abs 3 ZPO - Berechnung der 7-Tages-Frist

ZivilrechtJudikaturRA Dr. Matthias GöschkeAnwBl 2008/8166AnwBl 2008, 516 Heft 12 v. 1.12.2008

Zusammenfassung: Das OLG Wien beschäftigte sich mit der Frage der Einbringung von Schriftsätzen im Hinblick auf angeordnete zeitliche Schranken iSd § 257 Abs 3 ZPO. Das OLG nahm dabei Stellung zur Berechnung von rückwirkenden Fristen und zur elektronischen Einbringung von Schriftsätzen bzw. zur Einbringung per Telefax.

Rechtsgrundlagen: § 257 Abs 3 ZPO

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