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§ 19 DSt - einstweilige Maßnahmen

StrafrechtJudikaturAnwBl 2008/8164AnwBl 2008, 513 - 514 Heft 12 v. 1.12.2008

Zusammenfassung: Der OBDK beschäftigte sich mit der Zulässigkeit einer einstweiligen Maßnahme gegen einen Rechtsanwalt. Geprüft wurde, welche Voraussetzungen hierfür vorliegen, so ob z.B. gegen diesen ein gerichtliches Strafverfahren anhängig sein muß oder ob z.B. Vorerhebungen durch die Sicherheitsbehörden geführt werden müssen.

Rechtsgrundlagen: § 19 DSt; § 38 Abs 4 StPO (aF); § 288 Abs 1 StGB

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