Zusammenfassung: Das LG Innsbruck gelangte im vorliegenden Fall zur Erkenntnis, dass bei dem nach dem Schneeballprinzip funktionierenden Pyramidenspiel "Schenkkreis" aufgrund der nicht gegebenen rechtlichen Wirksamkeit und der Nichtigkeit dieser in Deutschland vollzogenen "Schenkung" kein bestehendes vertragsbedingtes schulrechtliches Verhältnis vorliegt und daher auch nicht das Europäische Schuldvertragsübereinkommen zur Anwendung gelangen kann.