Zusammenfassung: Das Gericht beschäftigte sich in der vorliegenden Entscheidung mit der Frage, zu welchem Zeitpunkt die Frist zur Stellung des Kostenbestimmungsantrags beginnt, wenn das Beweissicherungsverfahren in Form einer Befundaufnahme durch einen Sachverständigen durchgeführt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 54 ZPO; § 388 ZPO