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Rechtsprechung Disziplinarrecht

RechtsanwaltStrigl (Glosse)AnwBl 2006/8031AnwBl 2006, 221 - 222 Heft 4 v. 1.4.2006

Zusammenfassung: Ein Rechtsanwalt kann für die unsachliche Diffamierung eines Sachverständigen auf seiner Homepage disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

OBDK, 30.05.2005, 10 Bkd 2/04

Rechtsgrundlagen: Art 10 MRK; § 9 Abs 1 RAO

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