Zusammenfassung: Das LG ZRS Wien prüft, ob die Erneuerung des elektrischen Leitungssystems von der Erhaltungspflicht des Bestandgebers umfasst ist.
LG ZRS Wien, 26.04.2005, 40 R 381/04g
Rechtsgrundlagen: § 3 MRG
Zusammenfassung: Das LG ZRS Wien prüft, ob die Erneuerung des elektrischen Leitungssystems von der Erhaltungspflicht des Bestandgebers umfasst ist.
LG ZRS Wien, 26.04.2005, 40 R 381/04g
Rechtsgrundlagen: § 3 MRG