Zusammenfassung: Die OBDK konkretisiert, wann ein Antrag auf Delegierung eingebracht werden muss und prüft, unter welchen Voraussetzungen eine Delegierung wegen Befangenheit des gesamten Disziplinarrats erfolgen kann.
OBDK, 28.04.2005, 1 Bkd 1/05
Rechtsgrundlagen: § 25 DSt; § 74 StPO; § 22 Abs 3 DSt; § 27 Abs 1 DSt