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Entscheidung - OBDK, 25.11.2002, 3 Bkd 4/02

RechtsanwaltStriglAnwBl 2004/7906AnwBl 2004, 66 - 67 Heft 1 v. 1.1.2004

Zusammenfassung: Die OBDK prüft die Zulässigkeit des Werbespruchs "gut beraten ist halb gewonnen" für einen Rechtsanwalt.

OBDK, 25.11.2002, 3 Bkd 4/02

Rechtsgrundlagen: Art 10 MRK; § 45 RL-BA

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