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Entscheidung - OBDK, 27.10.2003, 11 Bkd 2/03

RechtsanwaltStriglAnwBl 2004/7907AnwBl 2004, 67 Heft 1 v. 1.1.2004

Zusammenfassung: Die OBDK führt aus, dass beleidigende und unsachliche Bemerkungen gegenüber Gendarmeriebeamten nicht mit dem Standesrecht der Rechtsanwälte in Einklang stehen.

OBDK, 27.10.2003, 11 Bkd 2/03

Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 RAO; Art 10 Abs 1 MRK

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