§ 4 Abs 4 Z 5 lit e EStG
Der VwGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen einem in der Gründungsphase befindlichen Forschungsverein ein Spendenbegünstigungsbescheid ausgestellt werden kann. Sutter beschreibt in seiner Anmerkung den sachlichen Anwendungsbereich der Bestimmung des § 4 Abs 4 Z 5 EStG und betont die Bedeutung der nachträglichen finanzbehördlichen Überprüfungsmöglichkeit.