Zusammenfassung: Scheuba erläutert, welcher Zeitraum in der ZPO als verhandlungsfreie Zeit festgelegt wurde und erörtert, inwieweit sich dies auf den Zeitrahmen zur Einbringung einer Klagebeantwortung auswirkt.
Rechtsgrundlagen: § 221 ZPO; § 222 ZPO; § 225 ZPO