Zusammenfassung: Die OBDK prüft die disziplinarrechtlichen Verantwortlichkeit eines Rechtsanwalts, der nach Erschleichung des Schlüssels die Wohnung des Mieters ohne dessen Genehmigung inspiziert, um Beweise für eine allfällige Kündigung zu sammeln.
OBDK, 26.05.2003, 5 Bkd 1/03