Zusammenfassung: Das HG Wien betont die Zulässigkeit einer Klausel in den AGBs eines Mobilfunkbetreibers, die die Sperre von Handys vorsieht, fügt aber hinzu, dass dem Kunden ein Schadenersatzanspruch gegen den Mobilfunkbetreiber zusteht, sofern er davon nicht in Kenntnis gesetzt wird.
Rechtsgrundlagen: § 879 Abs 3 ABGB; § 1295 ABGB