Art 6 MRK; § 48 DSt
Der VfGH legt dar, dass das Gebot der Waffengleichheit die rechtzeitige Zusendung der Berufungsgegenschrift an den Rechtsanwalt erfordert, um diesen eine angemessene Vorbereitung einer entsprechenden Stellungnahme zu ermöglichen.
VfGH, 19.06.2002, B 198/02