Zusammenfassung: Der (ungeprüfte) Vorwurf der Kollusion mit der gegnerischen Partei gegen den vorigen Rechtsvertreter begründet dessen unnötiges in-den Streit-ziehen.
OBDK, 02.07.2001, 3 Bkd 1/01
Rechtsgrundlagen: § 18 RL-BA
Zusammenfassung: Der (ungeprüfte) Vorwurf der Kollusion mit der gegnerischen Partei gegen den vorigen Rechtsvertreter begründet dessen unnötiges in-den Streit-ziehen.
OBDK, 02.07.2001, 3 Bkd 1/01
Rechtsgrundlagen: § 18 RL-BA