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Entscheidung - OBDK, 02.07.2001, 3 Bkd 1/01

RechtsanwaltStriglAnwBl 2001/7783AnwBl 2001, 679 - 680 Heft 12 v. 1.12.2001

Zusammenfassung: Der (ungeprüfte) Vorwurf der Kollusion mit der gegnerischen Partei gegen den vorigen Rechtsvertreter begründet dessen unnötiges in-den Streit-ziehen.

OBDK, 02.07.2001, 3 Bkd 1/01

Rechtsgrundlagen: § 18 RL-BA

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