Zusammenfassung: Der Rechtsanwalt hat auch bei Einschreiten in einem Amtshaftungsverfahren in eigenen Angelegenheiten Anspruch auf Vergütung des Verdienstentgangs durch den Bund.
OLG Wien, 07.11.2000, 14 R 198/00s
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 RATG
Zusammenfassung: Der Rechtsanwalt hat auch bei Einschreiten in einem Amtshaftungsverfahren in eigenen Angelegenheiten Anspruch auf Vergütung des Verdienstentgangs durch den Bund.
OLG Wien, 07.11.2000, 14 R 198/00s
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 RATG