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Entscheidung - OBDK, 13.11.2000, 16 Bkd 18/00

RechtsanwaltStriglAnwBl 2001/7732AnwBl 2001, 155 - 156 Heft 3 v. 1.3.2001

Zusammenfassung: Die Missachtung der Benützungsvorschriften der gerichtlichen Amtsbücherei und die Störung eines Pflichtverhörs durch einen Rechtsanwalt ist disziplinarrechtlich zu ahnden.

OBDK, 13.11.2000, 16 Bkd 18/00

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 RAO; § 9 RAO

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