§ 26 Abs 1 DSt; § 64 Abs 2 DSt
Der VfGH erörtert, dass die Mitwirkung des Anwaltsrichters, der die Funktion des UK des Disziplinarrates innehatte, bei der Berufungsverhandlung in der gleichen Rechtssache gegen das Recht des Beschwerdeführers auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verstößt.