§ 42 Abs 1 AVG 1991 idF vor Nov 1998; § 31 Abs 4 oö BauO 1994
Der VwGH nimmt unter Zugrundelegung der oö BauO Stellung zur Erlangung der Parteistellung, wenn in der Bauverhandlung selbst nur die Stellungnahme zu einem Sachverständigengutachten ermöglicht wurde.