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Entscheidung - OBDK, 21.02.2000, 7 Bkd 9/99

RechtsanwaltStriglAnwBl 2000/7682AnwBl 2000, 418 - 419 Heft 7 v. 1.7.2000

Zusammenfassung: Die OBDK legt dar, dass das Vorliegen einer Doppelvertretung keine Gerichtsanhängigkeit voraussetzt und beschreibt die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei Annahme des Vertretungsmandats zur Verhinderung von Doppelvertretungen.

OBDK, 21.02.2000, 7 Bkd 9/99

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