vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - OLG Wien, 13.04.1999, 12 R 175/98p

ZivilprozessrechtAnwBl 2000/7679AnwBl 2000, 361 - 362 Heft 6 v. 1.6.2000

Zusammenfassung: Das OLG Wien legt dar, dass bei Obsiegen eines von zwei belangten Solidarschuldnern diesem Kostenersatz im Umfang der Hälfte der gemeinsam finanzierten Vertretungskosten zusteht.

OLG Wien, 13.04.1999, 12 R 175/98p

Rechtsgrundlagen: § 41 ZPO; § 46 ZPO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!