Zusammenfassung: Die OBDK erörtert die disziplinarrechtliche Vorwerfbarkeit der unterlassenen Kontaktaufnahme des Verfahrenshelfer mit dem Gefangenen vor dessen Haftverhandlung.
OBDK, 22.11.1999, 14 Bkd 7/99
Rechtsgrundlagen: § 41 Abs 2 StPO; § 41 Abs 3 StPO; § 9 Abs 1 RAO