§ 3 Abs 1 Z 1 ErbStG
Der VwGH erörtert, dass die Übertragung finanzieller Mittel zur Zahlung des gestundeten Kaufentgelts nach Übergabe der Liegenschaft nicht als mittelbare Grundstücksschenkung qualifiziert werden kann. Urtz beschreibt in seiner Anmerkung den Bedeutungsgehalt und die zeitlichen Grenzen der "mittelbaren Grundstücksschenkung" im Hinblick auf die Bestimmung der Schenkungssteuerpflicht.