( Art 17, Art 18 EG ) Einem Staatsangehörigen, der als Student auf der Suche nach einer ersten Beschäftigung ist, darf ein Anspruch auf Überbrückungsgeld nicht lediglich aus dem Grund versagt werden, weil er seine höhere Schulbildung in einem anderen Mitgliedstaat abgeschlossen hat.
EuGH 11.07.2002, Rs. C-224/98 , Fall D`Hoop