( ASVG § 153, § 135, EG-Vertrag Art 59, 60 ) Eine nationale Regelung, die die Erstattung der Kosten für Zahnbehandlung durch einen Zahnarzt in einem anderen Mitgliedstaat nach den Tarifen des Versicherungsstaats von der Genehmigung des Trägers der sozialen Sicherheit des Versicherten abhängig macht, verstößt gegen Art 59 und 60 EG-Vertrag.
EuGH Rs. C-158/96 v. 28.04.1998, Fall Kohll