Das BMF hat mit Erl 21. 4. 1986, 04 2182/2-IV/4/86, mitgeteilt, daß für in Großbritannien ansässige Personen, die zur herbeiführung einer dem österr-britischen Doppelbesteuerungsabkommen entsprechenden Steuerentlastung in Österreich einen Ansässigkeitsnachweis erbringen müssen, im Einvernehmen mit der britischen Steuerverwaltung der Vordruck ZS-GB 1 aufgelegt wurde. Damit liegen international abgestimmte Formblätter für Großbritannien, Luxemburg (Vordruck ZS-L 1) und Niederlande (Vordruck ZS-NL 1) vor (vgl Erl d BMF AÖF 1986/31).