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Anpassung von Witwenrente wegen Inflation

SozialversicherungARD 4992/28/98 Heft 4992 v. 29.12.1998

( ABGB § 1327, § 1489 ) Unvorhersehbare Bemessungsgrundlagenänderungen einer Witwenrente (z.B. infolge von Geldentwertung durch Inflation) können bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse auch erst nach Eintritt dieser Umstände geltend gemacht werden.

OGH 1 Ob 155/97v v. 27.01.1998

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