( AngG § 27 Z 1 ) Der Revision gegen das Urteil des OLG Wien 10 Ra 71/97b v. 26. 5. 1997 = ARD 4869/4/97, betreffend Entlassung eines Außendienstmitarbeiters wegen Verrechnung überhöhter Diäten, wurde keine Folge gegeben. OGH 9 Ob A 277/97v v. 22.10.1997.