§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG - Das Urteil des OLG Wien 17.10.2002, 10 Ra 293/02k, ARD 5402/12/2003, betreffend Zulässigkeit einer Änderungskündigung, bei der der Arbeitnehmer durch die Versetzung in eine andere Abteilung und die damit verbundene Rückstufung in eine niedrigere Gehaltsstufe auch eine Gehaltseinbuße von 10 % brutto hinnehmen musste, wurde bestätigt. OGH 04.06.2003, 9 ObA 8/03x.