Änderung der NÖ Richtsatzverordnung betreffend Erhöhung der Sozialhilferichtsätze ab 1. 1. 2003. Der monatliche Richtsatz beträgt für Alleinstehende € 467,30, für unterhaltspflichtige Hauptunterstützte € 410,30, für unterhaltsberechtigte Haushaltsangehörige mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 126,70 und für unterhaltsberechtigte Haushaltsangehörige ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 213,70. Verordnung der NÖ Landesregierung; LGBl f. Niederösterreich 9200/1-2, 126. Stück, ausgegeben am 20. 12. 2002.